Universität Osnabrück

FB 3, Institut für Sport und Bewegungswissenschaften


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Stellen von Anträgen

Anträge an den Prüfungsausschuss können jederzeit gestellt werden und werden i. d. R. innerhalb von 4 Wochen durch den Prüfungsausschuss bearbeitet. Sind besondere Fristen einzuhalten, so sind diese vom Antragsteller anzugeben.

Besondere Bearbeitungsintervalle gelten... 

...für Anträge im Zusammenhang mit den Veranstaltungswahlen: Der Zeitraum zum Stellen eines Antrags an den Prüfungsausschuss liegt - abgestimmt auf das Kurswahlverfahren –

  • für das Wintersemester zwischen dem 16. und 23. September und
  • für das Sommersemester zwischen dem 16. und 24. März 

(jeweils nach der ersten "Nachrückwelle"). 
Eine Rückmeldung, ob ihr Antrag genehmigt/abgelehnt wurde, erhalten Sie bis Mitte Oktober (Wintersemester) oder bis Anfang April (Sommersemester).

...für Anträge zu Studien- und Prüfungsleistungen: Entsprechende Anträge werden - abgestimmt auf die Anmeldezeiträume - jeweils bis zum 10. Juni (Sommersemester) bzw. bis zum 10. Januar (Wintersemester) bearbeitet.

Für Anträge an den Prüfungsausschuss verwenden Sie bitte das Antragsformular und senden dies zusammen mit allen notwendigen Informationen (s. u.) per E-Mail an sportpruefau@uni-osnabrueck.de.

 

Bitte informieren Sie sich vor der Antragsstellung bei der Studienberatung für Ihren Studiengang.

Dokumente für das Einreichen eines Antrags an den Prüfungsausschuss:

  • Vollständig und korrekt ausgefülltes Antragsformular (s. o.)
  • Transcript of Records (in Form EINES pdf-Dokuments, keine einzelnen Seiten!)
  • Immatrikulationsbescheinigung (Fotografie oder Scan)
  • ggf. weitere Belege zur Bestätigung Ihrer Antragssituation