Universität Osnabrück

FB 3, Institut für Sport und Bewegungswissenschaften


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Formulare und Antragsvordrucke

Zu folgenden Themen stehen Informationen und Dokumente zum Download bereit:

Anmeldung zur Bachelor- und Masterarbeit

Die Anmeldevordrucke für Bachelor- und Masterarbeiten sind online verfügbar. Bitte achten Sie darauf, dass der richtige Vordruck benutzt wird und alle erforderlichen Angaben und Unterschriften bei Abgabe vorhanden sind.

Veranstaltungsteilnahme

Studierende, die im Rahmen der Kurswahlen eine teilnahmebeschränkte Veranstaltung gewählt, aber keinen Platz in dieser Veranstaltung bekommen haben, können eine Teilnahme im Rahmen des Nachrückerverfahrens beantragen. Voraussetzung für dieses Nachrücken ist, dass sich durch die Nichtteilnahme an dieser Veranstaltung die Dauer Ihres Studiums unmittelbar über die Regelstudienzeit hinaus verlängern würde, obwohl Sie aktiv mitgewirkt haben, dieses in der Regelstudienzeit abzuschließen, oder dass Sie auf Grund der Betreuung eines Kindes oder der Pflege von Familienangehörigen dringlich an bestimmten Veranstaltungen teilnehmen möchten.

Bitte nehmen Sie in diesem Fall unbedingt vorab unsere Beratungsangebote im Rahmen des Kurswahlverfahrens sowie Ihre jeweilige Studienberatung wahr, und beachten Sie unsere Hinweise zum Stellen von Anträgen.

Nachteilsausgleich

Studierende, die aufgrund länger andauernder oder ständiger körperlicher Behinderung nicht in der Lage sind, Prüfungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, können einen Antrag auf Nachteilsausgleich an die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses stellen.

Anerkennung von Prüfungsleistungen

Wenn Sie sich Prüfungsleistungen für Ihren Studiengang anerkennen lassen möchten, die Sie beispielsweise an einer anderen Universität oder im Ausland erbracht haben, nutzen Sie bitte den Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen. Bitte beachten Sie, dass alle Scheine im Original vorgelegt und in Kopie eingereicht werden müssen.

Prüfungsrücktritt- und Abbruch

Studierende, die aus gesundheitlichen Gründen von einer Prüfung zurücktreten, diese nach Beginn abbrechen, versäumen oder aber einen Abgabetermin nicht einhalten können, haben dies nach der Allgemeinen Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Osnabrück unverzüglich anzuzeigen. Informationen zur Prüfungsunfähigkeit und entsprechende Formulare veröffentlicht das Prüfungsamt des Fachbereichs Erziehungs- und Kulturwissenschaften.

Es muss zudem ein ärztliches Attest vorliegen, in dem bescheinigt wird, dass der oder die Studierende nicht prüfungsfähig ist. Eine Krankmeldung ohne diese Angabe ist für einen Rücktritt nicht ausreichend. Unabhängig davon sind die Prüfer durch den Prüfling selbst zu benachrichtigen.