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Topinformationen
Prüfungsausschuss
Vorsitz:
Jun-Prof. Dr. Cornelia Frank
Prof. Dr. Jan Erhorn ( Stellvertr.)
Mitglieder:
Prof. Dr. Peter Elflein
Carsten Keller
A. Meister (Stellvertr.)
P. Herden (stud. Vertreter)
G. Dünnhaupt (Stellvertr.)
Ansprechpartner und Beauftragte des Prüfungsausschusses für Studien- und Prüfungsangelegenheiten:
C. Keller, A. Meister
Anträge an den Prüfungsausschuss
Sie können per E-Mail Anträge an den Prüfungsausschuss senden. Bitte informieren Sie sich zuvor auf unserer Homepage über die inhaltlichen und formalen Bedingungen für einen Antrag sowie über die Härtefallregelungen, und berücksichtigen Sie die Antworten auf die häufig gestellten Fragen.
Anträge an den Prüfungsausschuss werden i. d. R. innerhalb von 4 Wochen durch den Prüfungsausschuss bearbeitet. Sind besondere Fristen einzuhalten, so sind diese vom Antragsteller anzugeben.
Besondere Bearbeitungsintervalle gelten für Härtefallanträge (Zeitraum: 14 Tage nach Abschluss der Veranstaltungswahlen) sowie für Anträge zu Studien- und Prüfungsleistungen (Bearbeitung bis 10. Juni (Sommersemester) bzw. 10. Januar (Wintersemester).