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Härtefallregelung
Studierende am Institut für Sport- und Bewegungswissenschaften der Universität Osnabrück können einen Härtefallantrag an den Prüfungsausschuss des Instituts stellen, wenn sie
- aus härtefallrelevanten Gründen zu spezifischen Lehrveranstaltungen zugelassen werden möchten;
- aus härtefallrelevanten Gründen eine Ersatzleistung benötigen, da Sie aus medizinischen Gründen (Attest) an spezifischen Lehrveranstaltungen nicht teilnehmen können;
- eine Veranstaltung mit einer Studien- oder Prüfungsleistung abschließen möchten, die der entsprechenden Modulkomponente nicht zugeordnet ist.
Voraussetzungen für einen Härtefallantrag
Um einen Antrag stellen zu können, als Härtefall zu einer Lehrveranstaltung zugelassen zu werden, muss nachweislich eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Durch die Nichtteilnahme an einer spezifischen Veranstaltung verlängert sich die Dauer Ihres Studiums unmittelbar über die Regelstudienzeit hinaus, obwohl Sie aktiv mitgewirkt haben, dieses in der Regelstudienzeit abzuschließen. (Ihre individuelle Regelstudienzeit finden Sie auf Ihrer Immatrikulationsbescheinigung.)
- Die Betreuung eines Kindes oder die Pflege von Familienangehörigen erhöht die Notwendigkeit der Teilnahme an einer spezifischen Veranstaltung, um die Betreuung gewährleisten zu können.
- Durch eine Behinderung oder chronische Erkrankungen ist Ihnen der Besuch alternativer Veranstaltungen aus gesundheitlichen oder therapeutischen Gründen nicht möglich.
- Sie sind offiziell anerkannte*r Spitzensportler*in und aufgrund von Trainings-/Wettkampfzeiten bei der Veranstaltungswahl zeitlich eingeschränkt.
Um einen Antrag stellen zu können, als Härtefall eine Ersatzleistung für spezifischen Lehrveranstaltungen anfertigen zu können, an der Sie aus medizinischen Gründen (Attest) nicht möglich ist, müssen die folgenden Bedingungen BEIDE erfüllt sein:
- Sie könnten ihren Studiengang mit dem laufenden Semester abschließen; durch die Nichtteilnahme an diesen Veranstaltungen verlängert sich die Dauer Ihres Studiums unmittelbar über die Regelstudienzeit hinaus.
- Sie können einen ärztlichen Attest vorlegen, dass die Teilnahme an der vorgesehenen Veranstaltung/Prüfung bei Ihnen aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.
Um einen Antrag stellen zu können, als Härtefall eine Veranstaltung mit einer Studien- oder Prüfungsleistung abzuschließen, die der von Ihnen benötigten Modulkomponente nicht zugeordnet ist, müssen die erste UND eine der folgenden Bedingungen (2. - 4.) vorliegen:
- Durch die Nichtteilnahme an einer spezifischen Veranstaltung verlängert sich die Dauer Ihres Studiums unmittelbar über die Regelstudienzeit hinaus, obwohl Sie aktiv mitgewirkt haben, dieses in der Regelstudienzeit abzuschließen.
- Eine Veranstaltung wird ersatzlos gestrichen, die im Veranstaltungsverzeichnis angeboten wurde oder die turnusmäßig hätte angeboten werden müssen.
- Die letzten beiden Veranstaltungen, die Sie noch zum Abschluss Ihres Studiums benötigen, werden zeitgleich angeboten.
- Eine zwingend benötigte Veranstaltung wird aufgrund von Änderungen im Studienangebot gar nicht mehr für die Modulkomponente angeboten.
Sonstige mögliche wichtige Gründe oder Bedingungen können in einem persönlichen Gespräch während der Sprechzeiten abgeklärt werden.
Was ist KEIN „Härtefall“? (Auswahl)
Umstände, die in der Regel NICHT als Härtefall gelten, sind u. a.
- eine höhere Studienbelastung in folgenden Semestern als Folge der coronabedingten Einschränkungen;
- eine geringe Anzahl von modulrelevanten Veranstaltungen im aktuellen oder einem vorherigen Semester;
- berufliche Tätigkeiten neben dem Studium;
- ein Lebensmittelpunkt außerhalb von Osnabrück oder
- ein geplanter Studiengangs- oder Studienortswechsel vor Abschluss des Studiengangs.
Wie und wann stelle ich einen Härtefallantrag?
Der Zeitraum zum Stellen eines Härtefallantrages liegt für das WiSe zwischen dem 16. und 23. September (nach der ersten "Nachrückwelle"). Eine Rückmeldung, ob ihr Härtefall genehmigt/abgelehnt wurde, erhalten Sie bis Mitte Oktober.
Der Zeitraum zum Stellen eines Härtefallantrages liegt für das SoSe zwischen dem 16. und 24. März (nach der ersten "Nachrückwelle"). Eine Rückmeldung, ob ihr Härtefall genehmigt/abgelehnt wurde, erhalten Sie bis Anfang April.
Bitte senden sie das ausgefüllte Formular mit allen notwendigen Informationen zu Ihrem Härtefall per E-Mail an den Prüfungsausschuss (sportpruefau@uni-osnabrueck.de). (Bitte fassen Sie sich kurz und informieren Sie sich ggf. bei der Studienberatung für Ihren Studiengang.) Die Nachweise für das Vorliegen eines Härtefalls (s. u.) fügen Sie Ihrer E-Mail als Anhang bei.
Dokumente für das Einreichen eines Härtefallantrags:
- Vollständig und korrekt ausgefülltes Antragsformular (s. o.)
- Transript of Records (in Form EINES pdf-Dokuments, keine einzelnen Seiten!)
- Immatrikulationsbescheinigung (Fotografie oder Scan)
Weitere Dokumente, je nach Härtefall:
Härtefall Überschreitung der regulären Studiendauer:
- Korrekte Auflistung, welche Veranstaltungen Ihnen noch fehlen, um das Studium abzuschließen
- Beschreibung und Versicherung (und ggf. Nachweise), dass Sie in den letzten Semestern aktiv am Wahlverfahren partizipiert haben und trotz hoher Prioritätsanwahl mehrfach in die benötigte Modulkomponente nicht hineingekommen sind
Härtefall Betreuung eines Kindes oder die Pflege von Familienangehörigen
- Beschreibung und Versicherung der zeitlichen Einschränkungen bei der Veranstaltungswahl (z.B. durch zeitlich beschränkte Kita-Plätze, Pflegeroutinen, o.ä.). Bei getrennten Haushalten ist zusätzlich zu erläutern, an welchen Tagen das Kind/der Angehörige innerhalb welcher Zeiten von der/ dem Studierenden betreut wird.
- Nachweis über die Notwendigkeit einer Betreuung von Kindern/Angehörigen (z.B. Auskunft des Einwohnermeldeamtes, Geburtsurkunde des Kindes, Pflegestufe der Angehörigen, Bestätigung durch die Krankenkasse, o.ä)
Härtefall Behinderung oder chronische Krankheit
- Beschreibung, in welcher Form Ihre Behinderung/ chronische Krankheit Sie bei der Veranstaltungswahl einschränkt
- Nachweis über die Behinderung/ chronische Erkrankung (z.B. durch einen Behindertenausweis, eine Bescheinigung des behandelnden Arztes/der Ärztin, o. ä)
Härtefall Spitzensportler
- Beschreibung, in wieweit Sie Trainings- und Wettkampfzeiten bei der Veranstaltungswahl einschränken
- Bescheinigung durch den Landesverband/Olympia Stützpunkt, dass Sie offiziell als Spitzensportler*in gelten.