Universität Osnabrück

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Informationen zum Prüfungsrücktritt und -Abbruch

Das Präsidium der Universität Osnabrück hat in seiner Sitzung am 5. März 2015 die Einführung eines Vordrucks zur Feststellung von krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit beschlossen, um eine einheitliche Handhabung im Umgang mit krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit sicherstellen zu können.

Der Vordruck besteht aus zwei Teilen, und zwar

  1. den persönlichen Daten der/des Studierenden
  2. der Erklärung der Ärztin/des Arztes zur Prüfungsunfähigkeit.

Der Ärztin/dem Arzt ist es selbst überlassen, ob er/sie den Punkt 2 der Erklärung ausfüllt oder stattdessen ein ärztliches Attest ausstellt. Wichtig ist nur, dass dieses Attest nicht pauschal die Prüfungsunfähigkeit attestiert, sondern kurze Ausführungen zu den nach Punkt 2 des Vordrucks erforderlichen Informationen vorliegen.

Dieser Vordruck ist ab sofort zu verwenden und unten auf dieser Seite abrufbar!

Sowohl der Vordruck als auch die Hinweise zum Prüfungsrücktritt beziehen sich auf die Regelungen der Allgemeinen Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Osnabrück (APO).

Prof. Dr. Jan Erhorn

Vorsitzender des Prüfungsausschusses