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Sicherheitsvorschriften
Nutzung der universitären Sportstätten
Eine Nutzung der universitären Sportstätten ist außerhalb der offiziellen Lehrveranstaltungen nur im Rahmen eines Tutoriums oder mit besonderer Genehmigung (D6) zulässig.
Ein Zugang zur Technik und zum Material kann nur nach erteilter Nutzungsgenehmigung ermöglicht werden.
Sportart übergreifende Aspekte
SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den didaktisch-methodischen Veranstaltungen des Instituts für Sport und Bewegungswissenschaften der Universität Osnabrück haben sich so zu verhalten, dass die im folgenden genannten Verletzungsrisiken minimiert werden:
Organisatorisches:
- Im Übungsbetrieb werden für nicht beschäftigte Studentinnen und Studenten Zusatzaufgaben angeboten (Leerlauf bedeutet Langeweile und somit Unfallgefahr).
- Der Hallenboden ist von Nässe und Verunreinigungen zu befreien
- Studentinnen und Studenten mit medizinischen Einschränkungen nehmen nicht am Unterricht teil.
Sportkleidung und Hygiene:
- Die Lehrkraft und die Studentinnen und Studenten tragen geeignete Sportkleidung und Sportschuhe.
- Die Sportkleidung muss ausreichende Bewegungsfreiheit ermöglichen und darf nicht hinderlich sein, z. B. beim Turnen Helfergriffe erschweren.
- In der Sporthalle sind Joggingschuhe und spezielle Schuhe für den Outdoor-Bereich nicht zulässig.
- Gegenstände, die beim Sport behindern oder zu Gefährdungen führen können, insbesondere Uhren, Ketten, Ringe, Armbänder, Ohrschmuck und Piercingschmuck sind abzulegen oder ggf. abzukleben. Im Einzelfall hat die Sportlehrkraft zu entscheiden, welche sicherheitsfördernden Maßnahmen zu ergreifen sind.
- Die Sporthalle wird nur mit sauberen Sportschuhen betreten.
- Alle Brillenträger tragen eine sportgerechte Brille oder Kontaktlinsen.
- Lange, offene Haare werden mit einem Haarband zusammengehalten.
Ordnungsrahmen:
- Beim Üben und Spielen ist der Sicherheitsabstand zu Wänden, Geräten, Kommilitoninnen und Kommilitonen ausreichend (ggf. Laufwege und Warteräume festlegen).
- Die Sicherheitszonen sind frei von Hindernissen und Sportgeräten.
- Studentinnen und Studenten fahren nicht auf "rollenden Geräten", z. B. Mattenwagen, mit.
- Alle Türen und Geräteraumtore sind während des Übungsbetriebs geschlossen.
- Nicht mehr benötigte Sportgeräte werden weggeräumt, um unnötige Gefährdungen von Schülerinnen und Schülern zu vermeiden.
- Es sind optische und akustische Verständigungszeichen zwischen der Lehrkraft und den Studentinnen und Studenten vereinbart.
Geräte und Matten:
- Geräte werden von genügend Studentinnen und Studenten transportiert.
- Matten, insbesondere Bodenläufer, Weichböden und Niedersprungmatten dürfen nicht geknickt werden, da sie sonst nicht mehr für Landungen benutzt werden können und dürfen.
- Kästen und Barren sind im Geräteraum abzusenken.
- Während des Geräteauf- und Abbaus besteht absolutes Übungsverbot.
- Alle Geräte werden sachgemäß aufgebaut und abgebaut. Vor allem sind sie vor Kippen und Wegrollen gesichert.
- Geräte werden nicht zweckentfremdet und nur ihrer Funktion entsprechend eingesetzt.
- Wird die Einstellung von Sportgeräten während des Unterrichts verändert, wird die Sicherheit vor der weiteren Benutzung kontrolliert.
- Es ist sichergestellt, dass Matten bei der Benutzung nicht wegrutschen.
- Für Stützphasen und Landungen auf den Füßen (Punktlandungen) werden Niedersprungmatten eingesetzt. Weichböden werden dafür nur benutzt, wenn diese mit einem Läufer oder Matten mit Mattenkopplung abgedeckt sind.
- Für Abgänge und Niedersprünge von Geräten sind die Matten so gelegt, dass die Studentinnen und Studenten in der Mattenmitte und nicht im Mattenstoß landen (Mattenkopplung, Abdeckung mit Läufern).
- Vorstehende Sportgeräte, wie z.B. Kletterstangen und Sprossenwände, werden mit Matten abgesichert, wenn Kollisionen möglich sind, z.B. bei Lauf- und Fangspielen.
- Im Geräteraum werden die Sportgeräte geordnet und übersichtlich aufbewahrt (Stellplan) und sind gegen Kippen und Herunterfallen gesichert.
Helfen und Sichern:
- Die Studentinnen und Studenten sind mit der Hilfe- und Sicherheitsstellung vertraut.
- Für das Erlernen und Üben der Helfergriffe wird genügend Zeit eingeplant.
- Die Helfergriffe werden in regelmäßigen Abständen wiederholt.
- Nur Schülerinnen und Schüler, die dazu in der Lage sind, geben Hilfestellung.
Sportartspezifische Aspekte
BALLSPIELE ALLGEMEIN
- Alle nicht benutzten Bälle werden in einem Sammelbehälter aufbewahrt (z.B. umgedrehter kleiner Kasten).
- Den Studentinnen und Studenten sind die Spielregeln bekannt.
- Unwilliges und unkontrolliertes Wegschießen und -werfen des Balles unterbleibt.
- Mit- und Gegenspieler sind gut erkennbar, z.B. durch Parteibänder oder Überziehhemden.
BASKETBALL
- Bei Übungskörben, die direkt an der Wand angebracht sind, werden nur Positions- und Sprungwürfe ausgeführt, da kein Sicherheitsabstand vorhanden ist.
- Verletzungen entstehen im Basketball häufig durch Landung auf den Füßen von Mit- oder Gegenspielern sowie durch fehlerhafte Handhaltung beim Fangen von Pässen. Studentinnen und Studenten haben sich im Übungs- oder Spielbetrieb so zu verhalten, dass diese Verletzungsrisiken minimiert werden.
FUSSBALL
- Verletzungen entstehen im Fußball häufig durch unangemessene Härte beim Verteidigen gegen den ballführenden Spieler oder durch unkontrollierte harte Schüsse. Studentinnen und Studenten haben sich im Übungs- oder Spielbetrieb so zu verhalten, dass diese Verletzungsrisiken minimiert werden.
HANDBALL
- Verletzungen entstehen im Handball häufig durch Landung auf den Füßen von Mit- oder Gegenspielern, durch Zusammenstöße bei Angriffsaktionen, durch unangemessene Härte bei Verteidigungsaktionen, durch Würfe auf empfindliche Körperregionen des Torwarts sowie durch fehlerhafte Handhaltung beim Fangen von Pässen. Studentinnen und Studenten haben sich im Übungs- oder Spielbetrieb so zu verhalten, dass diese Verletzungsrisiken minimiert werden.
VOLLEYBALL
- Verletzungen entstehen im Volleyball häufig durch Landung auf den Füßen von Gegenspielern unter dem Netz und durch übertriebene Schlaghärte beim Angriff. Studentinnen und Studenten haben sich im Übungs- oder Spielbetrieb so zu verhalten, dass diese Verletzungsrisiken minimiert werden.
SCHWIMMEN
- Den KursteilnehmerInnen ist die Tiefe des Beckens bekannt.
- Wenn Wassertiefen von unter 2,10 m angefahren werden, müssen die Absperrhütchen auf die Startblöcke gestellt werden, um deutlich sichtbar zu machen, das springen verboten ist!!!!
- Das Rennen im Hallenbad ist verboten.
- Sprünge ins Wasser sind nur dort zulässig, wo die Wasserfläche von dem Verantwortlichen für diesen Zweck freigegeben ist. Startsprünge sowie tiefe Wenden (Rollwenden) sind nur im schwimmtiefen Wasser (ab 1,80 m) zulässig.
- Die Studentinnen und Studenten gehen nur mit Erlaubnis der Lehrkraft ins Wasser und aus dem Wasser heraus.
- Die Studentinnen und Studenten melden sich ab, wenn sie den Beckenbereich verlassen und z. B. zur Toilette gehen.
- Die Studentinnen und Studenten kennen die Baderegeln.
GERÄTTURNEN
- Die Geräte werden entsprechend der Größe und Leistungsfähigkeit der Studentinnen und Studenten verwendet.
- Anlaufstrecken werden von anderen Studentinnen und Studenten nicht gequert.
- Während der Gerätturnstunden finden in der Halle keine Ballspiele statt.
- Das Minitrampolin wird nur mit einer rutschfesten Fußbekleidung, nicht aber mit festen Turnschuhen beturnt.
- Das große Trampolin wird nur mit einer rutschfesten Fußbekleidung, nicht aber mit festen Turnschuhen beturnt.
- Auf dem Großen Trampolin wird nur geturnt, wenn es an den Kopfseiten mit Weichböden auf Trampolinhöhe und an den Längsseiten von aufmerksamen Studentinnen oder Studenten gesichert ist.
- Große Trampoline dürfen nur benutzt werden, wenn der Übungsbetrieb von einer Lehrperson mit Lehrbefähigung im Trampolinspringen beaufsichtigt wird.
LEICHTATHLETIK
- Der Sand der Weitsprunggrube wird regelmäßig aufgelockert und ist frei von Fremdkörpern.
- Solange sich noch Helfer zum Messen der Sprungweite oder zum Einebnen des Sandes in der Sprunggrube befinden, besteht absolutes Übungsverbot.
- Zurückwerfen und -stoßen von Geräten ist ebenso wie der Aufenthalt in den Wurf- und Stoßzonen verboten.