Universität Osnabrück

FB 3, Institut für Sport und Bewegungswissenschaften


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Sicherheitsvorschriften

Nutzung der universitären Sportstätten

Eine Nutzung der universitären Sportstätten (Sporthallen, Schwimmbad und Außenanlagen) ist außerhalb der offiziellen Lehrveranstaltungen nur im Rahmen eines Tutoriums, eingetragener Übungszeiten oder mit besonderer Genehmigung (durch das Dezernat 6) zulässig.

Die Nutzung der Sportstätten ist nur zur Vorbereitung auf Prüfungen und zum angegeben Zweck (z.B. Turnen o. Tanzen) vorgesehen und nicht zum alleinigen „Freizeitvergnügen“. Bei Doppelnutzung haben sich die Studierenden abzusprechen und zu arrangieren (z. B. 1. Hälfte Turnen, 2. Hälfte Badminton; nur Aktivitäten, die sich gegenseitig nicht stören).

Ein Zugang zur Technik und zum Material kann nur nach erteilter Nutzungsgenehmigung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts für Sport- und Bewegungswissenschaften ermöglicht werden. Für die Nutzung universitärer Sportstätten im Rahmen von Übungszeiten ist eine explizite Zustimmung zu den Sicherheitsvorschriften/ Nutzungsbedingungen am IfSB notwendig.

Übungszeiten am Wochenende oder im Schwimmbad müssen von der jeweiligen Veranstaltungsleitung genehmigt werden. Hierfür ist eine zusätzliche Sicherheitsunterweisung notwendig.

Ein Zugang zur Technik und zum Material kann nur nach erteilter Nutzungsgenehmigung ermöglicht werden.

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Sportartübergreifende Aspekte

SICHERHEITSVORSCHRIFTEN

Studierende und Lehrkräfte des Instituts für Sport und Bewegungswissenschaften der Universität Osnabrück haben sich so zu verhalten, dass Sicherheitsvorschriften eingehalten, Gesundheitsrisiken minimiert und Sportstätten ordnungsgemäß hinterlassen werden:

Organisatorisches:

  • Im Übungsbetrieb werden für nicht beschäftigte Studierende Zusatzaufgaben angeboten (Leerlauf bedeutet Langeweile und somit Unfallgefahr).
  • Der Hallenboden ist von Nässe und Verunreinigungen zu befreien.
  • Studierende mit medizinischen Einschränkungen nehmen nicht am Unterricht teil.

Sportkleidung und Hygiene:

  • Die Lehrkraft und die Studierenden tragen geeignete Sportkleidung und Sportschuhe.
  • Die Sportkleidung muss ausreichende Bewegungsfreiheit ermöglichen und darf nicht hinderlich sein, z. B. beim Turnen Hilfestellung erschweren.
  • In der Sporthalle sind Joggingschuhe und spezielle Schuhe für den Outdoor-Bereich nicht zulässig.
  • Gegenstände, die beim Sport behindern oder zu Gefährdungen führen können, insbesondere Uhren, Ketten, Ringe, Armbänder, Ohrschmuck und Piercingschmuck sind abzulegen oder ggf. abzukleben. Im Einzelfall hat die Sportlehrkraft zu entscheiden, welche sicherheitsfördernden Maßnahmen zu ergreifen sind.
  • Die Sporthalle wird nur mit sauberen Sportschuhen betreten.
  • Alle Brillenträger tragen eine sportgerechte Brille oder Kontaktlinsen.
  • Lange, offene Haare werden mit einem Haarband zusammengehalten.

Ordnungsrahmen:

  • Beim Üben und Spielen ist der Sicherheitsabstand zu Wänden, Geräten, Kommilitoninnen und Kommilitonen ausreichend (ggf. Laufwege und Warteräume festlegen).
  • Die Sicherheitszonen sind frei von Hindernissen und Sportgeräten.
  • Studentinnen und Studenten fahren nicht auf "rollenden Geräten", z. B. Mattenwagen, mit.
  • Alle Türen und Geräteraumtore sind während des Übungsbetriebs geschlossen.
  • Nicht mehr benötigte Sportgeräte werden weggeräumt, um unnötige Gefährdungen von Schülerinnen und Schülern zu vermeiden.
  • Es sind optische und akustische Verständigungszeichen zwischen der Lehrkraft und den Studentinnen und Studenten vereinbart.

Geräte und Matten:

  • Geräte werden von genügend Studierenden transportiert.
  • Matten, insbesondere Bodenläufer, Weichböden und Niedersprungmatten dürfen nicht geknickt werden, da sie sonst nicht mehr für Landungen benutzt werden können und dürfen.
  • Kästen und Barren sind im Geräteraum abzusenken.
  • Während des Geräteauf- und Abbaus besteht absolutes Übungsverbot.
  • Alle Geräte werden sachgemäß aufgebaut und abgebaut. Vor allem sind sie vor Kippen und Wegrollen gesichert.
  • Geräte werden nicht zweckentfremdet und nur ihrer Funktion entsprechend eingesetzt.
  • Wird die Einstellung von Sportgeräten während des Unterrichts verändert, wird die Sicherheit vor der weiteren Benutzung kontrolliert.
  • Es ist sichergestellt, dass Matten bei der Benutzung nicht wegrutschen.
  • Für Stützphasen und Landungen auf den Füßen (Punktlandungen) werden Niedersprungmatten eingesetzt. Weichböden werden dafür nur benutzt, wenn diese mit einem Läufer oder Matten mit Mattenkopplung abgedeckt sind.
  • Für Abgänge und Niedersprünge von Geräten sind die Matten so gelegt, dass die Studentinnen und Studenten in der Mattenmitte und nicht im Mattenstoß landen (Mattenkopplung, Abdeckung mit Läufern).
  • Vorstehende Sportgeräte, wie z.B. Kletterstangen und Sprossenwände, werden mit Matten abgesichert, wenn Kollisionen möglich sind, z.B. bei Lauf- und Fangspielen.
  • Im Geräteraum werden die Sportgeräte geordnet und übersichtlich aufbewahrt (Stellplan) und sind gegen Kippen und Herunterfallen gesichert.

Helfen und Sichern:

  • Die Studierenden sind mit der Hilfe- und Sicherheitsstellung vertraut.
  • Für das Erlernen und Üben der Hilfestellung wird genügend Zeit eingeplant.
  • Die zugehörigen Helfergriffe werden in regelmäßigen Abständen wiederholt.
  • Nur Studierende, die dazu in der Lage sind, geben Hilfestellung.

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Sportartspezifische Aspekte

BALLSPIELE ALLGEMEIN

  • Alle nicht benutzten Bälle werden in einem Sammelbehälter aufbewahrt (z.B. umgedrehter kleiner Kasten).
  • Den Studierenden sind die Spielregeln bekannt.
  • Unwilliges und unkontrolliertes Wegschießen und -werfen des Balles unterbleibt.
  • Mit- und Gegenspieler sind gut erkennbar, z.B. durch Parteibänder oder Laibchen.

BASKETBALL

  • Bei Übungskörben, die direkt an der Wand angebracht sind, werden nur Positions- und Sprungwürfe ausgeführt, da kein Sicherheitsabstand vorhanden ist.
  • Verletzungen entstehen im Basketball häufig durch Landungen auf den Füßen von Mit- oder Gegenspielern sowie durch fehlerhafte Handhaltung beim Fangen von Pässen. Studierende haben sich im Übungs- oder Spielbetrieb so zu verhalten, dass diese Verletzungsrisiken minimiert werden.
  • Bei der Nutzung des Basketballcourts auf der Außenanlage ist darauf zu achten, dass gleichzeitig keine Nutzung der Leichtathletikanlagen (Speerwurf, Hochsprung usw.) erfolgt.

FUSSBALL

  • Verletzungen entstehen im Fußball häufig durch unangemessene Härte beim Verteidigen gegen den ballführenden Spieler oder durch unkontrollierte harte Schüsse. Studentinnen und Studenten haben sich im Übungs- oder Spielbetrieb so zu verhalten, dass diese Verletzungsrisiken minimiert werden.
  • Bei der Nutzung des Fußballplatzes auf der Außenanlage ist darauf zu achten, dass gleichzeitig keine Nutzung der Leichtathletikanlagen (Laufbahn, Speerwurf, Hochsprung usw.) erfolgt.

HANDBALL

  • Verletzungen entstehen im Handball häufig durch Landung auf den Füßen von Mit- oder Gegenspielern, durch Zusammenstöße bei Angriffsaktionen, durch unangemessene Härte bei Verteidigungsaktionen, durch Würfe auf empfindliche Körperregionen des Torwarts sowie durch fehlerhafte Handhaltung beim Fangen von Pässen. Studentinnen und Studenten haben sich im Übungs- oder Spielbetrieb so zu verhalten, dass diese Verletzungsrisiken minimiert werden.

VOLLEYBALL

  • Verletzungen entstehen im Volleyball häufig durch Landung auf den Füßen von Gegenspielern unter dem Netz und durch übertriebene Schlaghärte beim Angriff. Studentinnen und Studenten haben sich im Übungs- oder Spielbetrieb so zu verhalten, dass diese Verletzungsrisiken minimiert werden.

SCHWIMMEN

  • Die Studierenden kennen die Badeordnung für das Lehrschwimmbad.
  • Den KursteilnehmerInnen ist die Tiefe des Beckens bekannt.
  • Wenn Wassertiefen von unter 2,10 m angefahren werden, müssen die Absperrhütchen auf die Startblöcke gestellt werden, um deutlich sichtbar zu machen, das springen verboten ist.
  • Sprünge ins Wasser sind nur dort zulässig, wo die Wasserfläche von der verantwortlichen Aufsichtsperson für diesen Zweck freigegeben ist. Startsprünge sowie tiefe Wenden (Rollwenden) sind nur im schwimmtiefen Wasser (ab 1,80 m) zulässig.
  • Die Studierenden gehen nur mit Erlaubnis der Lehrkraft ins Wasser und aus dem Wasser heraus.
  • Die Studierenden melden sich ab, wenn sie den Beckenbereich verlassen und z. B. zur Toilette gehen.
  • Für die Nutzung von Übungszeiten außerhalb des Lehrbetriebs/ Tutorien ist eine gesonderte Sicherheitsunterweisung sowie die Vorlage eines gültigen DLRG-Rettungsschwimmabzeichens notwendig. Während der Übungszeit muss sich die verantwortliche Aufsichtsperson mit Rettungsschwimmabzeichen außerhalb des Beckens aufhalten.

GERÄTTURNEN

  • Die Geräte werden entsprechend der Größe und Leistungsfähigkeit der Studentinnen und Studenten verwendet.
  • Anlaufstrecken werden von anderen Studentinnen und Studenten nicht gequert.
  • Während der Gerätturnstunden finden in der Halle keine Ballspiele statt.
  • Das Minitrampolin wird nur mit einer rutschfesten Fußbekleidung, nicht aber mit festen Turnschuhen beturnt.
  • Das große Trampolin wird nur mit einer rutschfesten Fußbekleidung, nicht aber mit festen Turnschuhen beturnt.
  • Auf dem Großen Trampolin wird nur geturnt, wenn es an den Kopfseiten mit Weichböden auf Trampolinhöhe und an den Längsseiten von aufmerksamen Studentinnen oder Studenten gesichert ist.
  • Große Trampoline dürfen nur benutzt werden, wenn der Übungsbetrieb von einer Lehrperson mit Lehrbefähigung im Trampolinspringen beaufsichtigt wird.

LEICHTATHLETIK

  • Keine Parallelität von Ballsportspielen und Nutzung der Laufbahn (Verletzungsrisiko).
  • Das Grillen oder Hören lauter Musik ist nicht gestattet
  • Solange sich noch Helferinnen und Helfer zum Messen der Sprungweite oder zum Einebnen des Sandes in der Sprunggrube befinden, besteht absolutes Übungsverbot.
  • Zurückwerfen und -stoßen von Geräten ist ebenso wie der Aufenthalt in den Wurf- und Stoßzonen verboten.
  • Speerwerfen in Gruppen über den Rasenplatz ist ausschließlich gleichzeitig und auf einer Höhe erlaubt.

Nach Beendigung der Aktivität werden folgende Arbeitsschritte absolviert:

  • Der Sand der Weitsprunggrube wird abgezogen und ist frei von Fremdkörpern. Die Abdeckung wird wieder auf die Sprunggrube gelegt.
  • Die Kugelstoßanlage wird abgezogen und ist frei von Fremdkörpern.
  • Das Netz der Diskuswurfanlage wird wieder heruntergelassen (siehe Anleitung an der Anlage).
  • Die Hochsprunganlage wird wieder ordnungsgemäß abgedeckt.
  • Alle Geräte werden zurück in die Garage geräumt und die Garage abgeschlossen.

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