Universität Osnabrück

FB 3, Institut für Sport und Bewegungswissenschaften


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Häufig gestellte Fragen

Antworten auf häufig gestellte Fragen veröffentlichen und aktualisieren wir regelmäßig. Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Studienberatung.

 

 

Wie kann ich einen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen?

Informationen zum Stellen eines Härtefallantrags finden Sie auf der entsprechenden Webseite. Mit einem Antrag auf das Vorziehen von Studien- und Prüfungsleistungen verfahren Sie bitte genauso: Senden Sie Ihren Antrag mit allen notwendigen Informationen, mit Ihren Kontaktdaten und Ihrem Transcript of Records per E-Mail an den Prüfungsausschuss.

Geht es bei Ihrem Antrag weder um einen möglichen Härtefall noch um das Vorziehen von Studien- oder Prüfungsleistungen, wenden Sie sich bitte zunächst an den Ansprechpartner für Fragen zu Studien- und Prüfungsangelegenheiten oder an die studiengangsspezifische Studienberatung.

Ich möchte mich für einen Bachelorstudiengang Sportwissenschaft an der Universität Osnabrück einschreiben. Muss ich dafür eine Sporteignungsprüfung absolvieren?

Nein, ein Nachweis der sportlichen Leistungsfähigkeit (Sporteignungsprüfung) muss für das sportwissenschaftliche Studium an der Universität Osnabrück nicht erbracht werden.

Können mir Studienzeiten oder Studienleistungen für ein sportwissenschaftliches Studium in Osnabrück anerkannt werden?

Ob Ihnen Studienzeiten oder Studienleistungen, die Sie an einem anderen Studienort, im Ausland oder in einem anderen Studiengang erbracht haben, für Ihr Studium an der Universität Osnabrück angerechnet werden können, entscheidet der Prüfungsausschuss.
Wenden Sie sich mit Ihren Unterlagen und Anträgen für Ihr sportwissenschaftliches Studium bitte an die zuständigen Personen für die Anerkennung von Studienleistungen.

Was kann ich tun, wenn ich mich nicht zu den Studien begleitenden Prüfungen anmelden kann?

Bitte informieren Sie sich über das Anmeldeverfahren und wenden Sie sich ggf. an die Veranstaltungsleitung oder den Ansprechpartner des Prüfungsausschusses.

Ich habe mich im HISinOne nicht fristgerecht für eine Prüfung oder einen Studiennachweis angemeldet. Darf ich an der Prüfung teilnehmen?

Eine Teilnahme an einem Studiennachweis oder an einer Prüfung ist nur in Ausnahmefällen und nur nach Genehmigung der/des Prüfenden möglich. Unter "Prüfungsangelegenheiten" - "HISinOne" informieren wir Sie über die notwendigen Schritte für die Beantragung der Zulassung.

Muss ich mich auch für Ergänzende Zusatzqualifikationen unter OPIuM anmelden?

Für Ergänzende Zusatzqualifikationen können Sie sich nicht über OPIuM anmelden. Verwenden Sie bitte die Modulbescheinigung und tragen Sie unter "Titel des Moduls" "Ergänzende Zusatzqualifikation" ein. Der Schein wird von der Veranstaltungsleitung unterschrieben und an das Sekretariat weitergeleitet. Dort können Sie sich den gesiegelten Schein dann ab dem vereinbarten Zeitpunkt abholen.

Ich habe mich im HISinOne für ein falsches Modul angemeldet, und der Anmeldezeitraum ist abgelaufen. Lässt sich dieser Eintrag korrigieren?

Wenden Sie sich mit aktuellen Anfragen an die Veranstaltungsleitung.

Sollten Sie die Studien- oder Prüfungsleistung bereits erbracht haben, senden Sie einen Änderungsantrag per E-Mail an das Sekretariat des Sportinstituts. Verwenden Sie für Ihren Änderungsantrag den (vollständig ausgefüllten) Modulkorrekturbogen. Sollten mehrere Veranstaltungen umgetragen werden müssen, verwenden Sie den Modulkorrekturbogen für mehrere Veranstaltungen.

Was kann ich tun, wenn ich aufgrund einer Krankheit oder Verletzung nicht an einer Prüfung teilnehmen kann?

Beachten sie bitte die Hinweise zum Prüfungsrücktritt und verwenden Sie die entsprechenden Unterlagen!

Kann ich während des Bachelorstudiums bereits Prüfungsleistungen für einen Masterstudiengang erbringen?

Dies ist grundsätzlich nicht möglich. Gemäß §10a der Allgemeinen Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität können zu Studien- und Prüfungsleistungen in Masterstudiengängen nur Studierende zugelassen werden, die in einem Masterstudiengang eingeschrieben sind.

"In begründeten Ausnahmen kann der für den betreffenden Studiengang zuständige Prüfungsausschuss im Wege der Einzelfallprüfung eine Zulassung aussprechen.“ (§10a Abs. 1 Satz 2 APO).

In begründeten Ausnahmefällen kann daher ein Antrag an den Prüfungsausschuss gestellt werden. 

Falls Sie von dem Vorliegen einer begründeten Ausnahme ausgehen, müssen Sie diese in Ihrem Antrag eingehend erläutern. 

Solch ein Antrag hat insbesondere dann Aussicht auf Erfolg, wenn Sie 

  • in Ihrem Bachelorstudiengang bereits nachweislich alle erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen erbracht haben, 
  • eine (vorläufige) Einschreibung in das Masterstudium nicht möglich ist und 
  • die Kapazität der Lehrveranstaltung eine Teilnahme von Studierenden zulässt, die die zu erbringende Studien- oder Prüfungsleistung nicht zum Abschluss ihres aktuellen Studienganges benötigen. 

Bachelorstudierende können in maximal zwei Master-Lehrveranstaltungen Studien- und Prüfungsleistungen ablegen.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Stellen eines Antrags an den Prüfungsausschuss! Der Antrag muss darüber hinaus die konkrete Bezeichnung der Lehrveranstaltung(en), die vorgezogen werden soll(en), enthalten und ist zwingend VOR dem Besuch der Veranstaltung im Bachelorstudiengang zu stellen.